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   BGH, 30.06.1992 - 4 StR 579/91   

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BGH, 30.06.1992 - 4 StR 579/91 (https://dejure.org/1992,3448)
BGH, Entscheidung vom 30.06.1992 - 4 StR 579/91 (https://dejure.org/1992,3448)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 1992 - 4 StR 579/91 (https://dejure.org/1992,3448)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gesamtvorsatz bei der falschen quartalsmäßigen kassenärztlichen Abrechnung - Verjährungsbeginn bei falschen Abrechnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.05.1992 - 4 StR 577/91

    Mittäterschaft oder Teilnahme am Betrug - Betrügerische Abrechnung

    Auszug aus BGH, 30.06.1992 - 4 StR 579/91
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 21. Mai 1992 (4 StR 577/91) dargelegt hat, müssen in Fällen der quartalsweisen Abrechnung kassenärztlicher Leistungen an die Feststellung des Gesamtvorsatzes besondere Anforderungen gestellt werden (vgl. dazu auch BGHSt 36, 320 f [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; 37, 45, 47; BGHR StGB vor § 1 f.H. Gesamtvorsatz 10 und 17; vgl. auch BGH, Urteil vom 1. April 1992 - 3 StR 74/92).

    Ein auf einen Gesamterfolg gerichteter, alle folgenden Einzelakte im wesentlichen vorwegbegreifender Gesamtvorsatz liegt im Hinblick auf den beträchtlichen Zeitraum von bis zu 39 Quartalen, die Struktur des kassenärztlichen Abrechnungswesens und den Wechsel des an der Tatvorbereitung beteiligten nichtärztlichen Personals eher fern (BGH, Urteil vom 21. Mai 1992 - 4 StR 577/91).

    Für die neue Verhandlung weist der Senat auf folgendes hin: Bei einer sich über zahlreiche Quartale erstreckenden Falschabrechnung kassenärztlicher Leistungen kommt eine Geldstrafe angesichts des Vertrauens, das die Versichertengemeinschaft, die gesetzlichen Kassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen dem Arzt aufgrund der Struktur des Abrechnungswesens entgegenzubringen haben, nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände in Betracht (vgl. die Freiheitsstrafen in BGHSt 36, 320, 322 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; BGH wistra 1991, 177 und BGHR StGB § 263 Abs. 1 Gesamtvorsatz 1; BGH, Urteil vom 21. Mai 1992 - 4 StR 577/91).

  • BGH, 14.12.1989 - 4 StR 419/89

    Schadensermittlung beim Abrechnungsbetrug

    Auszug aus BGH, 30.06.1992 - 4 StR 579/91
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 21. Mai 1992 (4 StR 577/91) dargelegt hat, müssen in Fällen der quartalsweisen Abrechnung kassenärztlicher Leistungen an die Feststellung des Gesamtvorsatzes besondere Anforderungen gestellt werden (vgl. dazu auch BGHSt 36, 320 f [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; 37, 45, 47; BGHR StGB vor § 1 f.H. Gesamtvorsatz 10 und 17; vgl. auch BGH, Urteil vom 1. April 1992 - 3 StR 74/92).

    Für die neue Verhandlung weist der Senat auf folgendes hin: Bei einer sich über zahlreiche Quartale erstreckenden Falschabrechnung kassenärztlicher Leistungen kommt eine Geldstrafe angesichts des Vertrauens, das die Versichertengemeinschaft, die gesetzlichen Kassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen dem Arzt aufgrund der Struktur des Abrechnungswesens entgegenzubringen haben, nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände in Betracht (vgl. die Freiheitsstrafen in BGHSt 36, 320, 322 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; BGH wistra 1991, 177 und BGHR StGB § 263 Abs. 1 Gesamtvorsatz 1; BGH, Urteil vom 21. Mai 1992 - 4 StR 577/91).

  • BGH, 16.01.1990 - 4 StR 631/89

    Gesamtvorsatz - Fortsetzungstat - Krankenkasse - Betrug - Voraussetzungen für die

    Auszug aus BGH, 30.06.1992 - 4 StR 579/91
    Für die neue Verhandlung weist der Senat auf folgendes hin: Bei einer sich über zahlreiche Quartale erstreckenden Falschabrechnung kassenärztlicher Leistungen kommt eine Geldstrafe angesichts des Vertrauens, das die Versichertengemeinschaft, die gesetzlichen Kassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen dem Arzt aufgrund der Struktur des Abrechnungswesens entgegenzubringen haben, nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände in Betracht (vgl. die Freiheitsstrafen in BGHSt 36, 320, 322 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; BGH wistra 1991, 177 und BGHR StGB § 263 Abs. 1 Gesamtvorsatz 1; BGH, Urteil vom 21. Mai 1992 - 4 StR 577/91).

    Zur zulässigen Berücksichtigung verjährter Taten bei der Strafzumessung und zur schuldangemessenen Festsetzung von Einzelstrafen bei Häufung gleichartiger Straftaten wird auf BGHR StGB § 263 Abs. 1 Gesamtvorsatz 1 hingewiesen.

  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben

    Auszug aus BGH, 30.06.1992 - 4 StR 579/91
    Für das Erfolgsdelikt des Betruges beginnt die fünfjährige Verjährungsfrist mit der Erlangung des letzten Vermögensvorteils (vgl. BGHSt 27, 342 [BGH 25.01.1978 - 3 StR 412/77]; 36, 105, 118; BGH NJW 1974, 914; BGH NStE Nr. 4 zu § 78 a StGB).
  • BGH, 25.01.1978 - 3 StR 412/77

    Ansprüche auf Entschädigung nach dem Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der

    Auszug aus BGH, 30.06.1992 - 4 StR 579/91
    Für das Erfolgsdelikt des Betruges beginnt die fünfjährige Verjährungsfrist mit der Erlangung des letzten Vermögensvorteils (vgl. BGHSt 27, 342 [BGH 25.01.1978 - 3 StR 412/77]; 36, 105, 118; BGH NJW 1974, 914; BGH NStE Nr. 4 zu § 78 a StGB).
  • BGH, 29.05.1990 - 5 StR 45/90

    Verurteilung wegen fortgesetzten Betruges und wegen versuchten Betruges -

    Auszug aus BGH, 30.06.1992 - 4 StR 579/91
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 21. Mai 1992 (4 StR 577/91) dargelegt hat, müssen in Fällen der quartalsweisen Abrechnung kassenärztlicher Leistungen an die Feststellung des Gesamtvorsatzes besondere Anforderungen gestellt werden (vgl. dazu auch BGHSt 36, 320 f [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; 37, 45, 47; BGHR StGB vor § 1 f.H. Gesamtvorsatz 10 und 17; vgl. auch BGH, Urteil vom 1. April 1992 - 3 StR 74/92).
  • BGH, 14.11.1990 - 3 StR 160/90

    Abrechnungsbetrug durch einen Arzt - Verteidigungsverhalten - Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 30.06.1992 - 4 StR 579/91
    Für die neue Verhandlung weist der Senat auf folgendes hin: Bei einer sich über zahlreiche Quartale erstreckenden Falschabrechnung kassenärztlicher Leistungen kommt eine Geldstrafe angesichts des Vertrauens, das die Versichertengemeinschaft, die gesetzlichen Kassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen dem Arzt aufgrund der Struktur des Abrechnungswesens entgegenzubringen haben, nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände in Betracht (vgl. die Freiheitsstrafen in BGHSt 36, 320, 322 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; BGH wistra 1991, 177 und BGHR StGB § 263 Abs. 1 Gesamtvorsatz 1; BGH, Urteil vom 21. Mai 1992 - 4 StR 577/91).
  • BGH, 01.04.1992 - 3 StR 74/92

    Gesamterfolg - Tateinheit - Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln - Drogen -

    Auszug aus BGH, 30.06.1992 - 4 StR 579/91
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 21. Mai 1992 (4 StR 577/91) dargelegt hat, müssen in Fällen der quartalsweisen Abrechnung kassenärztlicher Leistungen an die Feststellung des Gesamtvorsatzes besondere Anforderungen gestellt werden (vgl. dazu auch BGHSt 36, 320 f [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; 37, 45, 47; BGHR StGB vor § 1 f.H. Gesamtvorsatz 10 und 17; vgl. auch BGH, Urteil vom 1. April 1992 - 3 StR 74/92).
  • BGH, 21.05.1991 - 4 StR 144/91

    Möglichkeit der Verletzung des Verschlechterungsverbots im Falle einer

    Auszug aus BGH, 30.06.1992 - 4 StR 579/91
    Der neu entscheidende Tatrichter ist jedoch nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht gehindert, für jede der verbleibenden Betrugstaten angemessene Geldstrafen festzusetzen, sofern die Strafe des aufgehobenen Urteils weder von einer der Einzelstrafen noch von der zu bildenden Gesamtstrafe überschritten wird (BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 5 m.w.Nachw.).
  • BGH, 21.01.1974 - PatAnwSt (R) 3/73

    Briefkopf des Patentanwalts

    Auszug aus BGH, 30.06.1992 - 4 StR 579/91
    Für das Erfolgsdelikt des Betruges beginnt die fünfjährige Verjährungsfrist mit der Erlangung des letzten Vermögensvorteils (vgl. BGHSt 27, 342 [BGH 25.01.1978 - 3 StR 412/77]; 36, 105, 118; BGH NJW 1974, 914; BGH NStE Nr. 4 zu § 78 a StGB).
  • LG Saarbrücken, 19.11.2019 - 2 KLs 5/18

    Abrechnungsbetrug zulasten der Kassenärztlichen Vereinigung: Computertomographie

    Die Kammer hat auch gesehen, dass eine über mehrere Jahre hinweg praktizierte Falschabrechnung ärztlicher Leistungen angesichts des Vertrauens, das die Versichertengemeinschaft, die gesetzlichen Kassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen dem Arzt auf Grund der Struktur des Abrechnungswesens entgegenzubringen haben, regelmäßig ein solches Maß an Sozialschädlichkeit und persönlicher Schuld offenbart, dass sie mit einer empfindlichen Freiheitsstrafe zu ahnden ist (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 1989 - 4 StR 419/89; BGH, Urteil vom 21. Mai 1992 - 4 StR 577/91; BGH, Beschluss vom 30. Juni 1992 - 4 StR 579/91; Schäfer/Sander/van Gemmeren Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1695).
  • BGH, 18.08.1992 - 4 StR 306/92

    Feststellung des Gesamtvorsatzes bei langjähriger betrügerischer quartalsweiser

    Im allgemeinen liegt ein auf einen Gesamterfolg gerichteter, alle folgenden Einzelakte im wesentlichen vorwegbegreifender Gesamtvorsatz im Hinblick auf den beträchtlichen Tatzeitraum, die Struktur des kassenärztlichen Abrechnungswesens und den Wechsel des an der Tat beteiligten nichtärztlichen Personals eher fern (BGHSt 36, 320 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; BGH, Urteil vom 21. Mai 1992 - 4 StR 577/91; Beschluß vom 30. Juni 1992 - 4 StR 579/91).

    Der Gesamtvorsatz muß zudem auf einen Gesamterfolg gerichtet sein (BGHSt 36, 320, 321 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; BGH, Urteil vom 21. Mai 1992 - 4 StR 577/91; Beschluß vom 30. Juni 1992 - 4 StR 579/91; vgl. auch BGHSt 20, 21, 30 [BGH 04.09.1964 - 4 StR 326/64]; BGHR StGB vor § 1 f.H. Gesamtvorsatz 10, 13, 19; BGH, Beschluß vom 15. April 1992 - 3 StR 72/92).

  • BGH, 06.07.1993 - 1 StR 280/93

    Unbefugte Titelführung - Betrug zu Lasten der Krankenkasse bei erschlichener

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von den sonstigen vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fällen des kassenärztlichen Abrechnungsbetruges (vgl. z.B. BGHR StGB vor § 1 fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz 17 = wistra 1990, 146; wistra 1991, 177; NStZ 1992, 436; wistra 1992, 296).
  • BGH, 19.11.1992 - 4 StR 541/92

    Annahme einer fortgesetzten Handlung - Vorliegen eines erforderlichen

    Die Annahme eines Gesamtvorsatzes erscheint schon im Hinblick auf den beträchtlichen Tatzeitraum von zehn Jahren zweifelhaft (vgl. BGH, Beschluß vom 30. Juni 1992 - 4 StR 579/91 - Beschluß vom 28. August 1992 - 3 StR 359/92).
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